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Tipps rund um die Pflege

  • Pflegeversicherung
    Leistungen gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse. Danach prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen den individuellen Hilfebedarf des Antragstellers bei einem Hausbesuch:
    Es geht um Hilfe in vier Bereichen; die ersten drei zählen zur
    Grundpflege:
    1. Körperpflege - Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Hilfe bei Ausscheidung u.a.
    2. Ernährung - einschließlich der Zubereitung und der Eingabe des Essens
    3. Mobilität - zum Beispiel An- u. Auskleiden, Begleitung zur Toilette, Laufübungen u.a.
    4. Hauswirtschaftliche Versorgung - vor allem Kochen und Putzen der Wohnung

  • Pflegebedürftigkeit
    erkennt der Gesetzgeber in drei Stufen an:
    •  Pflegestufe 1
       Sie besteht dann, wenn jemand mindestens 1,5 Stunden Hilfe am Tag benötigt.
       Dabei müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
    •  Pflegestufe 2
       Der tägliche Hilfebedarf beträgt mindestens drei Stunden, davon mindestens
       zwei Stunden Grundpflege.
    •  Pflegestufe 3
       Der tägliche Hilfebedarf beträgt mindestens fünf Stunden, davon mindestens
       vier Stunden Grundpflege, und dies auch nachts.

  • Leistungen
    sind gestaffelt nach Pflegestufen und Art der Versorgung:
    •  Wer von Freunden oder Angehörigen zu Hause betreut wird, erhält Pflegegeld,
       bei Pflegestufe 1 sind das monatlich 205.-€, bei Pflegestufe 2 sind es monatlich
       410.-€ und bei Pflegestufe 3 monatlich 665.-€.
    •  Wer zu Hause einen ambulanten Pflegedienst engagiert, erhält
       Sachleistungen. In Stufe 1 sind das monatlich maximal 384.-€, in Pflegestufe 2
       monatlich 921.-€ und in Stufe 3 bis 1432 .-€ monatlich. Wenn der Betrag für die
       Sachleistungen nicht ausgeschöpft wird, kann Kombinationsleistung gewählt
       werden. In diesem Fall wird noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
    •  Im Pflegeheim liegen die Leistungen höher, ebenso bei Härtefällen.
    •  Seit Anfang 2002 gibt es für erhöhten Betreuungsaufwand bei der Pflege
       dementer Menschen, die als pflegebedürftig anerkannt sind, bis zu 460.-€
       im Jahr. Die Zahlung des Betrages kann formlos bei der Pflegekasse beantragt
       werden. (Stand: 1.8.2003).
    •  Die Kosten für technische Hilfsmittel , wie z.B. Pflegebett, Rollator u.a. werden
       nach ärztlicher Verordnung und Bewilligung von den Kassen, übernommen.

  • Sachleistungen und Pflegegeld sind kombinierbar. Extra-Zuschüsse gibt es für eine Kurzzeitpflege in einem Heim oder Verhinderungspflege, damit ein pflegender Angehöriger Urlaub machen kann. Die Pflegekasse zahlt davon einmalig in einem Kalenderjahr maximal 1432.-€.

    Technische Hilfsmittel werden bezahlt - etwa Pflegebetten oder ein Notrufsystem(Zuschuss).
    Tipp: Viele Hilfsmittel werden von den Pflegekassen auch ausgeliehen. Für Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Inkontinenzhilfen werden bis zu 31.-€ im Monat erstattet. Außerdem gibt es bei Bedarf Zuschüsse für die Anpassung des Wohnraumes.

    Pflegeberatung
    Wer ausschließlich Pflegegeld bekommt. muss in regelmäßigen Abständen einen für den Patienten kostenfreien Pflegeeinsatz abrufen, bei dem Pflegefachkräfte die pflegenden Angehörigen beraten.
    Bei Pflegestufe 1 und 2 alle 6 Monate, bei Pflegestufe 3 alle 3 Monate.
    Die Pflegekassen bieten kostenfreie Anleitung für die Pflege im häuslichen Umfeld an.
    Auch Teilnahme an Pflegekursen außer Haus ist möglich.

    Wer zahlt, wenn die Kasse nicht zahlt? Betroffene müssen dann Leistungen selber finanzieren. Reichen die Geldmittel nicht mehr aus, kann Sozialhilfe beantragt werden.

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zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2003 , IMPRESSUM