- Pflegeversicherung
Leistungen gibt es auf Antrag bei der Pflegekasse.
Danach prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen den individuellen
Hilfebedarf des Antragstellers bei einem Hausbesuch:
Es geht um Hilfe in vier Bereichen; die ersten drei zählen zur
Grundpflege:
1. Körperpflege
- Hilfe beim Waschen, Ankleiden, Hilfe bei Ausscheidung u.a.
2. Ernährung
- einschließlich der Zubereitung und der Eingabe des Essens
3. Mobilität
- zum Beispiel An- u. Auskleiden, Begleitung zur Toilette, Laufübungen
u.a.
4. Hauswirtschaftliche Versorgung
- vor allem Kochen und Putzen der Wohnung
- Pflegebedürftigkeit
erkennt der Gesetzgeber in drei Stufen an:
- Pflegestufe 1
Sie besteht dann, wenn jemand mindestens 1,5 Stunden Hilfe
am Tag benötigt.
Dabei müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege
entfallen.
- Pflegestufe 2
Der tägliche Hilfebedarf beträgt mindestens drei
Stunden, davon mindestens
zwei Stunden Grundpflege.
- Pflegestufe 3
Der tägliche Hilfebedarf beträgt mindestens fünf
Stunden, davon mindestens
vier Stunden Grundpflege, und dies auch nachts.
- Leistungen
sind gestaffelt nach Pflegestufen und Art
der Versorgung:
- Wer von Freunden oder Angehörigen
zu Hause betreut wird, erhält Pflegegeld,
bei Pflegestufe 1 sind das monatlich 205.-€, bei Pflegestufe
2 sind es monatlich
410.-€ und bei Pflegestufe 3 monatlich 665.-€.
- Wer zu Hause einen ambulanten Pflegedienst
engagiert, erhält
Sachleistungen. In Stufe 1 sind das monatlich maximal 384.-€,
in Pflegestufe 2
monatlich 921.-€ und in Stufe 3 bis 1432 .-€ monatlich.
Wenn der Betrag für die
Sachleistungen nicht ausgeschöpft wird, kann Kombinationsleistung
gewählt
werden. In diesem Fall wird noch ein anteiliges Pflegegeld
ausgezahlt.
- Im Pflegeheim liegen die Leistungen höher,
ebenso bei Härtefällen.
- Seit Anfang 2002 gibt es für erhöhten Betreuungsaufwand
bei der Pflege
dementer Menschen, die als pflegebedürftig
anerkannt sind, bis zu 460.-€
im Jahr. Die Zahlung des Betrages kann formlos bei der Pflegekasse
beantragt werden. (Stand: 1.8.2003).
- Die Kosten für technische Hilfsmittel , wie z.B. Pflegebett,
Rollator u.a. werden
nach ärztlicher Verordnung und Bewilligung von den Kassen,
übernommen.
Sachleistungen und Pflegegeld sind
kombinierbar. Extra-Zuschüsse gibt es für eine Kurzzeitpflege
in einem Heim oder Verhinderungspflege, damit ein pflegender
Angehöriger Urlaub machen kann. Die Pflegekasse zahlt davon einmalig
in einem Kalenderjahr maximal 1432.-€.
Technische Hilfsmittel werden bezahlt - etwa Pflegebetten
oder ein Notrufsystem(Zuschuss).
Tipp: Viele Hilfsmittel werden von den Pflegekassen auch
ausgeliehen. Für Verbrauchsprodukte wie zum Beispiel Inkontinenzhilfen
werden bis zu 31.-€ im Monat erstattet. Außerdem gibt es bei
Bedarf Zuschüsse für die Anpassung des Wohnraumes.
Pflegeberatung
Wer ausschließlich Pflegegeld bekommt. muss in regelmäßigen
Abständen einen für den Patienten kostenfreien Pflegeeinsatz
abrufen, bei dem Pflegefachkräfte die pflegenden Angehörigen
beraten.
Bei Pflegestufe 1 und 2 alle 6 Monate, bei Pflegestufe 3 alle 3 Monate.
Die Pflegekassen bieten kostenfreie Anleitung für die Pflege im häuslichen
Umfeld an.
Auch Teilnahme an Pflegekursen außer Haus ist möglich.
Wer zahlt, wenn die Kasse nicht zahlt? Betroffene müssen dann Leistungen
selber finanzieren. Reichen die Geldmittel nicht mehr aus, kann Sozialhilfe
beantragt werden.
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