Pflegeleitbild des DGD
Pflegeleitbild des DGD
Leitbild Altenhilfe
Nach biblischer Aussage ist der Mensch als Einheit von Leib, Seele und Geist von Gott zu einem Leben in der Gemeinschaft mit ihm geschaffen. Jeder Mensch ist einmalig, unverwechselbar und von Gott gewollt und geliebt. Durch den Sündenfall wurde die Gemeinschaft des Menschen mit Gott zerstört. Wiederherstellung ist nur durch das Handeln Gottes in Jesus Christus möglich.
Gott aber will, daß alle Menschen gerettet werden. Deshalb ist er in Jesus Christus Mensch geworden. Dieser hat durch sein Leiden, Sterben und Auferstehen die Gemeinschaft mit Gott wieder ermöglicht. Jeder Mensch ist eingeladen, für Zeit und Ewigkeit in der Nähe Gottes zu leben. Das von Gott geschaffene Leben ist heilig. Deshalb sind Würde und Wert des Menschen unantastbar, auch bei Krankheit, Alter, Behinderung, Schwachheit und Gebrechlichkeit, bei geistiger und seelischer Veränderung. Es gibt kein lebensunwertes Leben. Wir sind zu verantwortlichem Umgang mit dem Nächsten und der gesamten Schöpfung beauftragt.
Eingebunden in das Proprium, bieten wir eine ganzheitliche und den individuellen Bedürfnissen des älteren Menschen angemessene Beratung, Betreuung und Pflege unter dem Aspekt einer wirtschaftlichen Steuerung unserer Einrichtungen bei bestmöglichen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden. Alle Hilfe soll dazu beitragen, dass die im Alter aufkommenden Schwierigkeiten verhütet, überwunden oder gemildert werden, damit ältere Menschen möglichst unbeeinträchtigt am Leben in der Gemeinschaft mit anderen teilnehmen können.
Ethische Normen
Für unsere Einrichtungen (ambulante Altenhilfe, Alten- und Pflegeheime, Feierabendhäuser) sind folgende ethische Normen verbindlich:
- Achtung und Wahrung der Menschenwürde
- freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Freiheit des Glaubens und des Gewissens
- Konkretisierung des Selbstbestimmungsrechtes
- Schutz der Privat- und Intimsphäre
- Freiheitsräume bezogen auf Bewegung und Meinungsäußerungen
- Unverletzlichkeit der Person
- Verhinderung unzulässiger Eingriffe in den privaten Wohnbereich (Zimmer)
- Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses
- Wahrung der Rechte und Freiheiten des Individuums. (Sie sind jedoch da einzuschränken, wo sie in die Rechte und Freiheiten anderer eingreifen und wo Menschen des Schutzes vor sich selber bedürfen.)
Sie werden bei allen Arbeiten, die zur Durchführung der Altenhilfe nötig sind, von Mitarbeitenden, den Angehörigen sowie von Ärzten und Amtspersonen, mit denen wir zusammenarbeiten, eingehalten.
Begleitung, Betreuung und Pflege
In unseren Einrichtungen praktizieren wir eine den individuellen Bedürfnissen angepaßte präventive und aktivierend rehabilitative Pflege. Um sie zu realisieren, unterstützen und fördern wir den älteren Menschen in den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL). Das bedeutet: „Seine Bedürfnisse, seine gesamte Lebenssituation, also seine Vorlieben, seine Probleme, Möglichkeiten und Ressourcen, seine Einschränkungen und Defizite und seine Gewohnheiten zu berücksichtigen.“ (Uwe Kowlzik, Freiburg, Altenheim I/93)
Die Grundlage aktivierender Pflege ist die Pflegeplanung, die sich an der Biographie, am gegenwärtigen Zustand und den Möglichkeiten des Betreffenden orientiert.
Freude, Lebensmut, Zuversicht, Wohlbefinden, Lebensqualität, Wiedergewinnung von Unabhängigkeit und Hoffnung wollen wir fördern. Erfahrungen wie: Sorge, Angst, Verlust von Unabhängigkeit, Mißtrauen, Isolation, Ungewißheit, Hoffnungslosigkeit werden berücksichtigt und in die Pflegeplanung einbezogen.
Wir helfen, die Persönlichkeit zu erhalten und das alltägliche Leben in unseren Einrichtungen aktiv mitzugestalten - auch bei reduzierten Kräften und im Rahmen gegebener Möglichkeiten.
Ist eine Person nicht ansprechbar, bleibt die Kommunikation bei unserem Tun gerade wichtig mit dem Ziel, eine auf Vertrauen ausgerichtete Atmosphäre zu gestalten, in der sie ernstgenommen wird und sich wohl fühlt.
Leitsatz: Soviel Selbständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig!
Wir bieten den Bewohnern und den zu pflegenden Menschen die seelsorgerliche Begleitung durch Andachten, Gottesdienste und persönliche Gespräche an. Kulturelle Veranstaltungen in unseren Einrichtungen gehören zu unserem Angebot. Bestehende Kontakte innerhalb und außerhalb der Einrichtung, auch gemeindebezogene Verbindungen, sind zu unterstützen und zu fördern. Es ist darauf zu achten, dass immobile Bewohner des Heimes nicht ausgegrenzt werden.
Wir betreuen ältere Menschen auf der letzten Wegstrecke. Wir verpflichten uns, Sterbende zu begleiten und nicht aktiv in den Sterbeprozeß einzugreifen, um die Würde dieses Menschen zu wahren.
Ziel ist es, daß kein von uns betreuter Mensch alleingelassen sterben muss.
„Mit der professionellen Beziehungsorientierung geht bei den Mitarbeitenden ein bewußter Verzicht auf Machbarkeitsphantasien einher. Angesichts des Leidens und angesichts der Notwendigkeit des Sterbens schließt pflegerisches Handeln das Bekenntnis des pflegenden Beziehungspartners ein, in seinen technischen Hilfsmöglichkeiten begrenzt zu sein und trotzdem dazubleiben. Erst in der akzeptierten Begrenztheit eigenen Einwirkungsvermögens wird in der Begegnung mit dem älteren Menschen, dem Kranken oder Leidenden die Perspektive offengehalten, daß das Leiden und Sterben zum Leben gehört.“ (Aus einem Aufsatz von Wolfgang Loos)
Das Abschiednehmen von einem Verstorbenen erfolgt in der Regel gemeinsam während einer Aussegnungsfeier in der Einrichtung.
Beteiligung der Angehörigen und Betreuer
Angehörige sind die wichtigsten und wesentlichen Bezugspersonen für die Bewohner. Es besteht ein Beziehungsgefüge zwischen Angehörigen bzw. Betreuern, dem zu Betreuenden sowie den Mitarbeitenden der Einrichtung. Es gilt, Angehörige und Mitarbeitende für die Belange des jeweils anderen zu sensibilisieren und im Sinne des zu Betreuenden gemeinsam die Beziehung zu entwickeln.Die Offenlegung des Pflegekonzepts und Erläuterung des Arbeitsstils der Pflegeplanung schaffen einen Bezugsrahmen, in den die Angehörigen den Verlauf des Pflegeprozesses einordnen können.Zu besonderen Veranstaltungen, Festen und Feiern der Einrichtung werden Angehörige und Betreuer eingeladen. So können diese wertvolle Partner der Einrichtung werden.
Mitarbeiterbezogene Aufgaben
Damit unsere Mitarbeitenden den Anforderungen gewachsen bleiben, fördern wir die berufliche Fort- und Weiterbildung zur Steigerung der fachlichen, sozialen, ethischen und missionarisch-diakonischen Kompetenz. Zudem kann Supervision in Anspruch genommen werden.
Wir fördern ein harmonisches Betriebsklima durch einen kooperativen Führungs- und Arbeitsstil sowie bestmögliche Arbeitsbedingungen, um zur Zufriedenheit und Erfüllung im Berufsleben aller Mitarbeitenden beizutragen.
Wir unterstützen die Kreativität, Kommunikation und Mitarbeit des einzelnen zur Verbesserung der Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit, um ein hohes Maß an Identifikation mit der Einrichtung zu erreichen.
Wir beachten den sparsamen, wirtschaftlichen und verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen der Einrichtung zum Schutz des Eigentums und zur Verantwortung gegenüber den Sozialleistungsträgern.
Heimbeirat
Der Heimbeirat wird gemäß § 5 der Heim-Mitwirkungsverordnung gewählt.
1. Fassung verabschiedet vom Geschäftsführenden Vorstand am 26.1.98
